Beratung des Bauherrn vor der Planung, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei späteren Arbeiten am Bauwerk zu gewährleisten. Erstellen der Vorankündigung an die Aufsichtsbehörde, des SiGe-Planes und der Unterlage in der Planungsphase und Anpassung des SiGe-Planes in der Bauausführungsphase. Koordinierung der Bauarbeiten während der Ausführung zwecks Unfallverhütung. Koordination von Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128 / TRGS 524 und erstellen des Arbeits- und Sicherheitsplans. Koordination von Asbestsanierungen nach TRGS 519. |