PEC
Technisches Büro für Sicherheitskoordination, Arbeits- und Umweltschutz






EG-Konformitätserklärung

Die Umsetzung der Maschinenrichtlinie in die betriebliche Praxis


Wollen Sie eine Maschine bauen, oder umbauen, verkaufen oder kaufen und betreiben?

Das Herstellen, Inverkehrbringen, Einführen, Ausstellen, Inbetriebnehmen und Benutzen von Maschinen wird durch Vorschriften für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geregelt. Für viele Klein- und Mittelbetriebe läßt sich die Fülle der EG-Richtlinien und Europanormen kaum bewältigen. Besonders die richtlinienkonforme Durchführung und Dokumentation der Risikobeurteilung hat sich als problematisch herausgestellt.

Wie kommt man zum CE-Zeichen?

Ich gehe mit Ihnen einen Weg in 8 Schritten!

Den größten Erfolg erreichen wir, wenn ich bereits bei der Planung des Projekts dabei bin.

Sprechen Sie mich an!

Letzte Aktualisierung: 07.01.2010
© 2004 Peter Czompel